Sehr geehrtes Innungsmitglied,
Ich freue mich ihnen mitzuteilen, dass wir eine Einigung mit der AOK Sachsen-Anhalt erzielen konnten. Die neue Preisliste, sowie die dazugehörige Matrix, ist auf unserer Homepage für Sie bereitgestellt. Die Nachtragsvereinbarung wird ebenfalls bereitgestellt.
Die EDV-Anbieter sind bereits informiert. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie sich selbst bei der jewei-ligen Abrechnungszentrale, wie z.B. der AZH, melden.
Zusammenfassung der Nachtragsvereinbarung:
- Wir haben uns auf eine lineare Preissteigerung um 7,88 % ab 01.05.2026 Rezeptdatum geeinigt. Dies dient der Kompensation der Monate Januar – April. Somit entfällt die Nachberechnung und der damit verbundene Mehraufwand für Sie. Die Anpassung gilt bis 31.12.2026 und wird zum 01.01.2027 auf das im November 2025 verhandelte Ergebnis von 5,91 % angepasst.
- Die Genehmigungsfreigrenze steigt ebenfalls um 7,88 %.
- Die Abrechnungszentrale der AOK hat sich geändert.
- Es besteht eine Anzeigepflicht von Maßschuhversorgungen, bei denen die vereinbarte Mindest-höhe unterschritten wird. Jede Versorgung ab einer Unterschreitung von 1 cm über dem höchsten Punkt des Fersenbeines in der Transversalebene wird Anzeigepflichtig. Ein Bild zum besseren Ver-ständnis ist Bestandteil der Nachtragsvereinbarung.
Der Vorstand und Ich möchten uns für das entgegengebrachte Vertrauen, sowie die von jedem Mitglied aufgebrachte Ausdauer bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Richter
Landesinnungsobermeister