Sehr geehrtes Innungsmitglied,
zur besseren Einschätzung des Genehmigungsverfahrens der AOK Sachsen-Anhalt bei Ablehnungen ortho-pädischer Schuhversorgungen bittet der Vorstand dringend um Ihre Unterstützung. Es ist wichtig!
Mitgliedsbetriebe berichten, dass zur Genehmigung der Kostenübernahme eingereichte Kostenvoran-schläge von der AOK SAN entweder ganz abgelehnt oder einzelne eingereichte Positionen gestrichen und/oder durch andere Positionen ersetzt werden. Abgelehnt bzw. verändert werden dabei auch explizit ärztliche verordnete Hilfsmittel, bzw. einzelne ärztlich verordnete Hilfsmittelbestandteile.
In den Genehmigungs- und/oder Ablehnungsschreiben an die Mitgliedsbetriebe werden diese Ablehnun-gen oder Veränderungen häufig mit der Entscheidung eines bestimmten Mitarbeiters der AOK SAN be-gründet. Beispielsweise kann es in den Schreiben heißen (Zitat):
„Gern erläutern wir Ihnen den Grund für die Teilgenehmigung: Nach Vorlage beim OSM ist die IKO 13 nicht begründet. Alternativ erteilen wir die Kostenzusage für IKO 11.“
In bisher bekannten Schreiben der AOK SAN wird dieser Mitarbeiter unterschiedlich bezeichnet, z.B. als:
- unser Schuhmachermeister
- unsere Orthopädieschuhmachermeister
- unser OSM
- OSM
- OSM der AOK Sachsen-Anhalt
Wenn Ihnen ebenfalls derartige Genehmigungs- und/oder Ablehnungsschreiben der AOK SAN zugegangen sind oder in Zukunft zugehen, bitten wir darum, der Geschäftsstelle möglichst zeitnah eine Kopie dieser Schreiben entweder in Papierform oder per E-Mail zuzusenden.
Denken Sie vor dem Versand der Kopien zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz jedoch bitte unbedingt an die vorherige Unkenntlichmachung persönlicher Daten Versicherter bzw. Anspruchs-berechtigter wie z.B. Name, Vorname und Anschrift!
Mit freundlichen Grüßen
OSM Martin Richter
Landesinnungsobermeister